Häufig gestellte Fragen:
Was kostet der Anwalt?
Die Gebühren von Rechtsanwälten richten sich nach der gesetzlichen Gebührenordnung, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In geeigneten Fällen bietet die Rechtsanwaltskanzlei Roschmann auch individuelle Vergütungsvereinbarungen an. Auch eine gebührenbegrenzte Erstberatung ist jederzeit möglich. Kostentransparenz ist sehr wichtig. Bitte sprechen Sie diese Thematik aktiv an!
Wie nehme ich am besten Kontakt auf?
Die Kontaktaufnahme mit der Rechtsanwaltskanzlei Roschmann erfolgt am besten über das Telefon oder Telefax. Durch Gerichtstermine oder auswärtige Mandatstermine kommt es vor, dass die Kanzleiräumlichkeiten nicht besetzt sind. So oft es jedoch möglich ist wird durch eine Rufweiterleitung gewährleistet, dass Sie Frau Rechtsanwältin Roschmann telefonisch unter der Ihnen bekannten Kanzleinummer erreichen können.
Welche Unterlagen sind mitzubringen?
Bringen Sie möglichst alle Unterlagen mit, die für Ihren Fall von Bedeutung sein könnten.
Wann sollte man sich einen Rechtsanwalt nehmen?
Man sollte sich einen Rechtsanwalt lieber zu früh als zu spät nehmen. Besonders in "verfahrenen" Angelegenheiten ist es ratsam, möglichst bald rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Bereinigung solcher Angelegenheiten immer schwieriger und damit teurer wird, je später der Mandant professionelle Beratung und Hilfe einholt.
Wann muß man man sich einen Rechtsanwalt nehmen?
In größeren Zivilprozessen ist man sogar verpflichtet, durch einen Rechtsanwalt vor Gericht zu erscheinen. Kommt in solchen Fällen der Kläger oder Beklagte allein zur Streitverhandlung, so gilt er als nicht anwesend. Auch manche Rechtsmittel können nur von einem Rechtsanwalt verfaßt werden.