Hierunter fällt die Beratung über die Vertragsgestaltung, um Ausfälle bei einer Insolvenz des Schuldners zu vermeiden bzw. zu verringern, Optimierung von AGBs, gezielte und günstige Titelschaffung gegen den Schuldner und sämtliche Dienstleistung rund um ein

modernes Forderungsmanagement.


Dies beinhaltet weitaus mehr als die Beitreibung von Außenständen in Form von einfachem Inkasso.
Die Beratung zur Vermeidung von Außenständen im Vorfeld der Anbahnung von Kundenbeziehungen ist hier ebenso angezeigt wie oftmals auch die telefonische Kontaktaufnahme mit dem säumigen Schuldner zur Zahlungsaufforderung oder Vereinbarung von Ratenzahlungen.
Dabei kommen Ihnen die mehrmonatigen Erfahrungen von Frau Rechtsanwältin Roschmann im Bereich des Telefonmarketings und das Absolvieren von Telefonstrategieseminaren zu Gute.

Der Vorteil einer Betreuung Ihres Unternehmens durch die Rechtsanwaltskanzlei Roschmann liegt klar auf der Hand:

Mahnungen, Mahnbescheidsverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung: alles liegt in einer Hand - keine Reibungsverluste zwischen Inkassounternehmen und Rechtsanwalt.

Das Angebot wird abgerundet durch einen Fachvortrag der Rechtsanwaltskanzlei Roschmann mit dem Titel "Gläubigerschutz vor/bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners".