Fragen im Zusammenhang mit Liquiditätsproblemen Ihres Unternehmens, der Stellung oder Abwehr eines Insolvenzantrags, straf- und zivilrechtlicher Haftung eines Geschäftsführers im Hinblick auf Insolvenzverschleppung beantwortet Ihnen gerne die Rechtsanwaltskanzlei Roschmann.
Auch die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle, Prüfung von Schulden- bereinigungs-/Insolvenzplänen oder die Wahrnehmung Ihrer Interessen in der Gläubiger- versammlung wird diesseits gerne erledigt.
Bitte beachten Sie auch die Seite "Beratung", auf der es für diese Thematik noch weiterführende Hinweise gibt.







