Die Kanzlei wurde im Jahr 2003 von Frau Rechtsanwältin Natascha M. Roschmann gegründet.
Die gelernte Bankkauffrau arbeitete bereits während ihres Studiums in einer auf das Insolvenzrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Augsburg. In diesem Bereich, der neben juristischen Fachkenntnissen in erheblichem Umfang wirtschaftliches Wissen und Denken erfordert, fand Frau Roschmann die ideale Verbindung ihrer bisherigen Ausbildung.
Daher entschloss sie sich nach dem Studium der Rechtswissenschaften zur Spezialisierung im Bereich Insolvenzrecht und besuchte daher die fachtheoretische Fortbildung zum Fachanwalt für Steuerrecht und qualifizierte sich zur Fachanwältin für Insolvenzrecht.
Die Traineeausbildung zum Firmenkundenberater bei einer deutschen Großbank wie auch die Tätigkeit in unterschiedlichen Rechtsabteilungen von Banken/Sparkassen ermöglichen es heute die Probleme und Fragestellungen von Schuldnern wie Gläubigern gleichermaßen praxisorientiert einer Lösung zuzuführen.
Mit Fachvorträgen, die sich einerseits mit dem Gläubigerschutz befassen, wie auch andererseits Entschuldungsmöglichkeiten für Schuldner aufzeigen, werden für beide Seiten interessante Fragestellungen abgedeckt.







