Schuldner, die ständig ein Loch um das andere stopfen, während an anderen Stellen weitere Gläubiger auf ihr Geld warten und den Gerichtsvollzieher entsenden, können für eine zielgerichtete Beratung über ihre Schulden eine Rechtsanwaltskanzlei oder eine anerkannte Beratungsstelle aufsuchen.

Anhand der Unterlagen des Schuldners und dessen persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse wird ein Schuldenbereinigungsplan erarbeitet und der Versuch unternommen mit sämtlichen Gläubigern einen sinnvollen und realistischen Zahlungsmodus zu vereinbaren.

Sollte tatsächlich keine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen sein, so ist u.a die Rechtsanwaltskanzlei Roschmann berechtigt das Scheitern eines Schuldenbereinigungsplanes zu testieren.

Dies ist eine Verfahrensvoraussetzung um bei Gericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren zu eröffnen.

Über die weiteren Voraussetzungen hierfür, Verfahrenskosten, Dauer, etc. berät sie ausführlich die Rechtsanwaltskanzlei Roschmann.

Für die anwaltliche Tätigkeit ist es unter Umständen möglich vom Staat Beratungshilfe zu erlangen, so dass für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan lediglich die Bezahlung von einem Betrag in Höhe von 10,- € im Raum steht.

Das entsprechende Formular für die Beantragung von Beratungshilfe sowie einen Ausfüllhinweis finden Sie auf der Seite „Formulare“.